Krankenkasse / Kostenübernahme
Voraussetzungen für die Bewilligung der Haushaltshilfe durch Krankenkasse :
1. Der Haushalt kann vorübergehend nicht weitergeführt werden wegen:
- Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme (auch ambulant)
- Häuslicher Krankenpflege
- Schwangerschaft oder Entbindung
Weitere Voraussetzungen:
- Keine weitere, zum Haushalt gehörende, Person kann den Haushalt weiterführen
- Mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, lebt im Haushalt
- !! Bei Schwangerschaft oder Entbindung, entfällt der letzte Punkt !!
2. Eine ärztliche oder von der Hebamme erstellte Bescheinigung, muss vorliegen.
3. Der Antrag ist vor Beginn der Behandlung zu stellen.
4. Die Kosten für die Haushaltshilfe können im Einzelfall von der Krankenkasse, von der Unfallversicherung oder Rentenversicherung übernommen werden.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir und Ihre Krankenkasse Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit!
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diehaushaltshilfen Agentur Heilbronn
Tanja Erdmann
Elbinger Str. 6
74078 Heilbronn
Tel.: 07131/27 98 912
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