Kundeninfo Krankenkasse und Haushaltshilfe
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Hausarbeit nicht mehr verrichten können, wenn Sie z.B. schwanger sind, eine Krankenhausbehandlung hinter sich haben oder an einer Reha-Maßnahme teilnehmen kann es sein, daß
Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben und Ihre Kranken- kasse deren Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Die Regelungen hierzu sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden - Ihre Krankenkasse, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme beraten Sie hierzu gerne weiter.
Ihre Hausarbeiten... wir erledigen sie!
Herzlichst,
Ihr Thomas Aan´t Heck