Seit dem 01.01.2009 können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Betreuungs- und Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend machen.
Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.