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Sparen Sie Steuern mit diehaushaltshilfen

Seit dem 01.01.2009 können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Betreuungs- und Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend machen.

Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

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